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   BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91   

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BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91 (https://dejure.org/1991,7251)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.1991 - 1 WB 68.91 (https://dejure.org/1991,7251)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 1991 - 1 WB 68.91 (https://dejure.org/1991,7251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sonderlehrgang Bürokaufmann - Aufhebung einer Kommandierung - Einleitung disziplinarer Ermittlungen - Berufsförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 165.90

    Recht der Soldaten: Keine Förderung von Soldaten während disziplinärer

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91
    Über die Rücknahme einer förderlichen Verwendungsentscheidung hat der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe der in § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedanken zu entscheiden (Beschlüsse vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 131.84 - und vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 - ).

    Die Kommandierung des Antragstellers zu dem Sonderlehrgang "Bürokaufmann" ist eine förderliche Verwendung; dies ergibt sich auch aus Nr. 134 Abs. 1 Satz 2 ZDv 20/7, wonach nicht nur Ernennungen als Förderung anzusehen sind (vgl. Beschlüsse vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 108.88 - und vom 8. November 1990 aaO).

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91
    Ein nach der genannten Vorschrift zu forderndes berechtigtes Interesse an dem sogenannten Fortsetzungsfeststellungsantrag (vgl. Beschluß vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N.) hat der Antragsteller mit der Absicht, Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen, gerade noch hinreichend dargetan (vgl. Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 1 WB 12.88 -).
  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91
    Es war den Vorgesetzten des Antragstellers nicht zuzumuten, bei der gegebenen Sachlage im Hinblick auf die mit der Ausbildung verbundenen Kosten (vgl. Beschluß vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WR 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [165]>) das Risiko für eine nachträglich festgestellte Nichteignung des Antragstellers zu tragen.
  • BVerwG, 24.10.1984 - 1 WB 131.84

    Förderung eines Soldaten - Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren - Offizier des

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91
    Über die Rücknahme einer förderlichen Verwendungsentscheidung hat der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe der in § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedanken zu entscheiden (Beschlüsse vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 131.84 - und vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 - ).
  • BVerwG, 25.10.1989 - 1 WB 108.88

    Disziplinargerichtliches Verfahren - Versagen einer förderlichen Verwendung -

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91
    Die Kommandierung des Antragstellers zu dem Sonderlehrgang "Bürokaufmann" ist eine förderliche Verwendung; dies ergibt sich auch aus Nr. 134 Abs. 1 Satz 2 ZDv 20/7, wonach nicht nur Ernennungen als Förderung anzusehen sind (vgl. Beschlüsse vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 108.88 - und vom 8. November 1990 aaO).
  • BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 68.88

    Anforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91
    eine bestimmte dienstlich fachliche Verwendung dar, auf die der Soldat grundsätzlich keinen Anspruch hat (Beschluß vom 14. März 1989 - BVerwG 1 WB 68.88 -).
  • BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 12.88

    Anspruch eines Soldaten auf Freistellung vom Dienst - Anforderungen an den Erlass

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91
    Ein nach der genannten Vorschrift zu forderndes berechtigtes Interesse an dem sogenannten Fortsetzungsfeststellungsantrag (vgl. Beschluß vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N.) hat der Antragsteller mit der Absicht, Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen, gerade noch hinreichend dargetan (vgl. Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 1 WB 12.88 -).
  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 20.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarverfahren, Aussetzung der Förderung, Aufschiebung

    Es ist dem zuständigen Vorgesetzten nicht zuzumuten, seinerseits ein Risiko einzugehen, einen Soldaten in der Laufbahn zu fördern, wenn Zweifel an der uneingeschränkten Förderungswürdigkeit aufgetreten sind (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 68.91 - (NZWehrr 1992, 118)).
  • BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 34.16

    Aufhebung der Versetzung zum Offizierlehrgang wegen eines Förderungsverbots

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1991 - 1 WB 68.91 - NZWehrr 1992, 118 und vom 3. September 1996 - 1 WB 20.96 und 21.96 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 18), die mit der Rechtsprechung des für das Dienstrecht der Beamten und die statusrechtlichen Angelegenheiten der Soldaten zuständigen 2. Revisionssenats übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 - Buchholz 236.1 § 42 SG Nr. 1 m.w.N.), ist der Dienstherr im Rahmen dieses Beurteilungsspielraums berechtigt, einen Soldaten für die Dauer einer gegen ihn durchgeführten disziplinarischen Ermittlung und eines sich ggf. anschließenden förmlichen Disziplinarverfahrens von förderlichen Maßnahmen auszuschließen, bis feststeht, dass der Soldat für die weitere Förderung uneingeschränkt geeignet ist.
  • BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 51.08

    Verwendung; Verwendungsdauer; Versetzungsanordnung; Aufhebung;

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, dass eine derartige Aufhebungsentscheidung insbesondere dann, wenn sie eine förderliche Verwendung rückgängig macht, durch das Regelungsmodell des § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG geprägt ist, weil diese Bestimmung einen allgemeingültigen Rechtsgedanken enthält, der auch in truppendienstlichen Verfahren zu gelten hat (Beschlüsse vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 - DokBer B 1991, 19, vom 13. November 1990 - BVerwG 1 WB 166.90 - NZWehrr 1991, 212, vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 68.91 - und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 120.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 120.00

    Gewährung einer Umzugskostenvergütung - Aufhebung einer Versetzungsverfügung

    Über die Aufhebung einer Verwendungsentscheidung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte angesichts der Vergleichbarkeit der Rechtslage auf der Grundlage des in § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 131.84 - <NZWehrr 1985, 154>, vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 -, vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 68.91 - <NZWehrr 1992, 118> und vom 21. September 1993 - BVerwG 1 WB 16.93 - <NZWehrr 1994, 23 = ZBR 1994, 246>).
  • BVerwG, 26.10.2016 - 1 WDS-VR 6.16

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Aufhebung der Versetzung;

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1991 - 1 WB 68.91 - NZWehrr 1992, 118 und vom 3. September 1996 - 1 WB 20.96 und 21.96 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 18), die mit der Rechtsprechung des für das Dienstrecht der Beamten und die statusrechtlichen Angelegenheiten der Soldaten zuständigen 2. Revisionssenats übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 - Buchholz 236.1 § 42 SG Nr. 1 m.w.N.), ist der Dienstherr danach berechtigt, einen Soldaten für die Dauer einer gegen ihn durchgeführten disziplinarischen Ermittlung und eines sich gegebenenfalls anschließenden förmlichen Disziplinarverfahrens von förderlichen Maßnahmen auszuschließen, bis feststeht, dass der Soldat für die weitere Förderung uneingeschränkt geeignet ist.
  • BVerwG, 21.07.2021 - 1 WB 20.21

    Erfolgloser Antrag auf Förderung während eines Disziplinarverfahrens

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1991 - 1 WB 68.91 - NZWehrr 1992, 118 ), die mit der Rechtsprechung des für das Dienstrecht der Beamten zuständigen 2. Revisionssenats übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 - juris Rn. 4 m.w.N. und vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 - juris Rn. 16), ist der Dienstherr danach berechtigt, einen Soldaten für die Dauer einer gegen ihn durchgeführten disziplinarischen Ermittlung und eines sich gegebenenfalls anschließenden förmlichen Disziplinarverfahrens von förderlichen Maßnahmen auszuschließen, bis feststeht, dass der Soldat für die weitere Förderung uneingeschränkt geeignet ist.
  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 17.02

    Versetzung; Aufhebung; Ausland; USA; Auslandsverwendung; Eignung;

    Über die Aufhebung einer Verwendungsentscheidung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte angesichts der Vergleichbarkeit der Rechtslage auf der Grundlage des in § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 131.84 - <NZWehrr 1985, 154>, vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 -, vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 68.91 - <NZWehrr 1992, 118>, vom 21. September 1993 - BVerwG 1 WB 16.93 - <NZWehrr 1994, 23 = ZBR 1994, 246> und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 120.00 - ).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 120.91

    Zurückstellung einer Beförderung und Entscheidung über den Verbleib in der

    Daß Nr. 134 ZDv 20/7 rechtlich nicht zu beanstanden ist, hat der Senat schon wiederholt entschieden (Beschlüsse vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 108.88 - , vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 - und vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 68.91 - ).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 5.01

    Wechsel auf einen höher bewerteten Dienstposten - Dienst als

    Über die Aufhebung einer Verwendungsentscheidung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte angesichts der Vergleichbarkeit der Rechtslage auf der Grundlage des in § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens (st. Rspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 131.84 - <NZWehrr 1985, 154>, vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 -, vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 68.91 - <NZWehrr 1992, 118>, vom 21. September 1993 - BVerwG 1 WB 16.93 - <NZWehrr 1994, 23 = ZBR 1994, 246> und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 120.00 - ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 33.91   

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https://dejure.org/1991,7799
BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 33.91 (https://dejure.org/1991,7799)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1991 - 1 WB 33.91 (https://dejure.org/1991,7799)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1991 - 1 WB 33.91 (https://dejure.org/1991,7799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags - Nichterledigung der Hauptsache - Weiterverfolgung eines Anfechtungsbegehrens - Ablösung aus fliegerischer Ausbildung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 113.89

    Begründungszwang gemäß § 21 Abs. 2, § 17 Abs. 4 S. 1 Wehrbeschwerdeordnung (WBO)

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 33.91
    Die Beschwerde des Antragstellers vom 30. Mai 1989 hat der BMVg - P II 5 - als Antrag auf gerichtliche Entscheidung behandelt und dem Senat mit seiner Stellungnahme vom 19. September 1989 vorgelegt (Verfahren BVerwG 1 WB 113.89).

    Der Senat hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit Beschluß vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 113.89 - als unzulässig zurückgewiesen, weil er nicht innerhalb der von § 21 Abs. 2 i.V.m. § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO vorgeschriebenen Frist begründet worden sei.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 113.89, die Beschwerdeakten des BMVg - P II 5 - 469/89 und 132/91 sowie die Personalakten des Antragstellers - Hauptteile A, B und C - lagen dem Senat bei der Beratung vor.

    Den ursprünglichen, mit Schriftsatz vom 27. Oktober 1989 im Verfahren BVerwG 1 WB 113.89 gestellten Antrag, "den Bescheid des BMVg vom 11.05.1989, den Beschwerdeführer aus der fliegerischen Ausbildung herauszunehmen, aufzuheben", hat der Antragsteller auch nach einem Hinweis des Berichterstatters des Senats vom 4. Juli 1991 nicht aufrechterhalten, sondern er begehrt - nach dem Wechsel der Teilstreitkraft und seiner Ausbildung zum Infrastrukturoffizier - nunmehr ausdrücklich die Feststellung, daß die entsprechende Maßnahme rechtswidrig gewesen sei.

  • BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90

    Effektivität des Rechtsschutzes - Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 33.91
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712/90 - den Beschluß des Senats vom 25. April 1990 wegen Verletzung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen.
  • BVerwG, 21.02.1973 - I WB 173.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 33.91
    Eine Erledigung hätte zur Voraussetzung gehabt, daß das Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflußsphäre des Antragstellers liegen, in dem Antragsverfahren nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder bereits außerhalb des Antragsverfahrens erreicht wurde oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 173.72 - <BVerwGE 46, 81 [f.]> und vom 9. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 183.90 -).
  • BVerwG, 09.07.1991 - 1 WB 183.90

    Auslagenüberbürdung auf den Bund im Wehrbeschwerdeverfahren - Beschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 33.91
    Eine Erledigung hätte zur Voraussetzung gehabt, daß das Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflußsphäre des Antragstellers liegen, in dem Antragsverfahren nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder bereits außerhalb des Antragsverfahrens erreicht wurde oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 173.72 - <BVerwGE 46, 81 [f.]> und vom 9. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 183.90 -).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 54.94

    Anspruch eines Soldaten auf Versetzung an einen anderen Ort i.R. einer

    Diesem gegenüber ist der Feststellungsantrag subsidiär, d.h. er darf nicht anstelle des Anfechtungsantrags gestellt werden (§ 43 Abs. 2 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschluß vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 33.91 - <NZWehrr 1992, 118>).
  • BVerwG, 17.02.2000 - 1 WB 10.00

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Verstoß gegen die Grundsätze für das

    Er ist unstatthaft, weil der Antragsteller sein Rechtsschutzziel im Hauptsacheverfahren - wie hier auch geschehen - durch einen Anfechtungsantrag verfolgen muß (Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 173, 72 - , vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 33.91 - <NZWehrr 1992, 118> und vom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 31.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 35.95

    Eignung für einen bestimmten Dienstposten - Diskriminierung wegen einer

    Eine Erledigung hätte zur Voraussetzung gehabt, daß das ursprüngliche Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflußsphäre des Antragstellers liegen, in dem Antragsverfahren nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder bereits außerhalb des Antragsverfahrens erreicht wurde oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 173.72 - <BVerwGE 46, 81 [BVerwG 21.02.1973 - I WB 173/72] [f.]> und vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 33.91 - ).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 55.94

    Rechtswidrigkeit einer Versetzungsmaßnahme eines Soldaten - Anspruch eines

    Diesem gegenüber ist der Feststellungsantrag subsidiär, d.h. er darf nicht anstelle des Aufhebungsantrags gestellt werden (§ 43 Abs. 2 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschluß vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 33.91 - <NZWehrr 1992, 118>).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 53.94

    Rechtmäßigkeit einer in einem Personalgespräch getroffenen Versetzungsmaßnahme -

    Diesem gegenüber ist der Feststellungsantrag subsidiär, d.h. er darf nicht anstelle des Anfechtungsantrags gestellt werden (§ 43 Abs. 2 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschluß vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 33.91 - <NZWehrr 1992, 118>).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 58.94

    Rechtswidrigkeit der Versetzungsmaßnahme - Anspruch eines Soldaten auf eine

    Diesem gegenüber ist der Feststellungsantrag subsidiär, d.h. er darf nicht anstelle des Aufhebungsantrags gestellt werden (§ 43 Abs. 2 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschluß vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 33.91 - <NZWehrr 1992, 118>).
  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 31.96

    Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Dienstaufsichtsentscheidung - Rechtsschutz bei

    Eine Erledigung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO wäre nur dann eingetreten, wenn das eigentliche Rechtsschutzziel des Antragstellers, nämlich die Aufhebung der Verfügung der SDL vom 18. Mai 1995, rechtlich nicht mehr erreicht werden könnte (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 173.72 - <BVerwGE 46, 81 [BVerwG 21.02.1973 - I WB 173/72] [f.]>, vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 33.91 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 66.95 -).
  • BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 66.95

    Abgabe einer Sicherheitserklärung - Aufhebung einer Versetzungsverfügung

    Eine Erledigung hätte zur Voraussetzung gehabt, daß das ursprüngliche Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflußsphäre des Antragstellers liegen, in dem Antragsverfahren nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder bereits außerhalb des Antragsverfahrens erreicht wurde, oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 173.72 - <BVerwGE 46, 81 [BVerwG 21.02.1973 - I WB 173/72] [f.]>, vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 33.91 - und vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 -).
  • BVerwG, 17.02.2000 - 1 WB 11.00

    Umdeutung eines Antrages auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in einen

    Er ist unstatthaft, weil der Antragsteller sein Rechtsschutzziel im Hauptsacheverfahren - wie hier auch geschehen - durch einen Anfechtungsantrag verfolgen muß (Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 173, 72 - , vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 33.91 - und vom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 31.96 - m.w.N.).
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